Kostenerstattung der Krankenkassa Nach dem Wahlarzt-Prinzip können Sie von Ihrer Krankenkassa einen Teil der Kosten zurückbekommen.
Dazu benötigen Sie: * Verordnung von Ihrem Hausarzt/Facharzt * Bewilligung Ihrer Krankenkassa
Nach erfolgter Durchführung der verordneten Behandlungsserie können Sie die detaillierte Rechnung samt Verordnung bei Ihrer Krankenkassa einreichen und erhalten von dieser die tarifmäßige Refundierung zurück.